Baubegleitung

Baubegleitung

 

Die professionelle Baubegleitung.

Ein Haus ist nicht einfach nur ein Haus. Es ist Ihr Haus. Egal ob saniert oder neu gebaut, es steckt allerhand Arbeit hinter solch einem Projekt. Wie so oft multiplizieren sich die kleinen Fehler, um am Ende jede Menge Nerven zu kosten: jeder kennt Gruselgeschichten aus dem Bekanntenkreis zu Baumängeln und dem dazugehörigen Ärger.

Durch unsere professionelle Baubegleitung helfen wir Ihnen, Schwierigkeiten zu umschiffen und verstehen uns als Ihr unabhängiger Profi. Da wir keinem Bauträger oder Auftragnehmer der Gewerke verpflichtet sind, können wir ganz nach Ihren Wünschen agieren. Als externe Fachleute wissen wir, wo wir hinschauen müssen und erleichtern Ihnen so die Entscheidungsfindung.

Wir geleiten Sie also durch alle Phasen des Bauens:

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Baubegleitung in der Planungs- und Vergabephase
In der Startphase kommen auf den Bauherrn viele Entscheidungen zu. Wir helfen Ihnen, dass „Fachchinesisch“ zu verstehen. Was sind „allgemein anerkannte Regeln der Technik“, „Stand der Technik“ oder „Stand der Wissenschaft und Technik“, welche Normen und Regelwerke sollten in Entscheidungen mit einbezogen werden. Spiegeln Angebote und Leistungsbeschreibungen tatsächlich das wider, was Sie haben möchten? Wurde in der Ausführungsplanung schon an Details gedacht? Wie ist die Qualität von möglichen Auftragnehmer möglichst gut einzuschätzen? Für uns als Profis tägliche Arbeit… zeitgleich helfen wir Ihnen bei der richtigen Vertragsgestaltung mit einem Generalunternehmern oder einem Bauträgern.

Baubegleitung während der Ausführungsphase – baubegleitende Qualitätssicherung 
Bei der Ausführungsphase (Bauphase/Errichtung) gilt es, unzählige Details richtig umzusetzen, damit Ihre Baumaßnahme schadensfrei bleibt. Unsere Aufgabe als Fachleute ist es, die vielen Details – die durch die nachfolgenden Gewerke verdeckt werden können und bei der Abnahme daher einfach nicht mehr sichtbar sind – frühzeitig zu prüfen. Beispielsweise die Luftdichtheitsebene im Dachgeschoss (Dampfbremse). Ob diese wirklich dicht ist, lässt sich im Nachhinein nur noch sehr aufwendig feststellen. Daher ist es wesentlich sinnvoller, gleich während der Bauphase ständig zu kontrollieren. Hierbei können etwaige Unstimmigkeiten rechtzeitig erkannt, geklärt und beseitigt werden. Moderne Verfahren, wie z.B. der Einsatz einer Wärmebildkamera und weitere Diagnosetools helfen bei der Überprüfung und zeigen anschaulich eventuelle Problemstellen.

Eine Besonderheit ist die Ausführung durch einen Generalunternehmern oder mit einem Bauträger (Schlüsselfertiges Bauen)! Hier entstehen häufig Probleme, da in diesen Fällen der eigentliche Bauherr (also Sie) keinen eigenen Vertreter auf der Baustelle hat, der dessen Interessen vertritt. Daher ist in diesen Fällen eine Begleitung durch uns während der Ausführungsphase sehr zu empfehlen. Ein seriöser Bauträger oder Generalunternehmer wird nichts gegen eine Baubegleitung einzuwenden haben, da wir nur darauf achten, dass das Bauwerk vertragsgemäß errichtet wird und die einschlägigen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

Baubegleitung bei der Objektübergabe
Wenn ein neu errichtetes Objekt an den Eigentümer übergeben wird bzw. eine größere Sanierungsmaßnahme fertig gestellt ist, sollte eine förmliche Bauabnahme stattfinden. Bei der Abnahme wird festgestellt ob der Auftragnehmer seine Leistung vollständig, gemäß dem Auftrag (in der Regel die Bau- und Leistungsbeschreibung).

Die Abnahme ist für den Bauherrn – also Sie – so wichtig, da sich nach erfolgter Abnahme die Beweislast umkehrt. Das bedeutet: vor Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass seine Arbeit korrekt ist. Nach der Abnahme sind Sie als Bauherr in der Pflicht, Mängel zu beweisen. Unsere Erfahrung zeigt: das größere Problem liegt immer auf der Seite des Beweispflichtigen.

Ist in Ihrem Fall das „Kind schon in den Brunnen gefallen“, unterstützen wir Sie auch in diesem Schritt.

Baubegleitung bei Ablauf der Gewährleistungsfrist (in der Regel nach 5 Jahren)
Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Baumängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, nicht dem Unternehmer / Bauträger gemeldet werden. Damit verzichtet der Bauherr, meist unbewusst, auch auf die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Unternehmers. Es ist daher für Sie ratsam, das Objekt rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist in Augenschein nehmen zu lassen. Dabei wird das Objekt von uns untersucht: sind Baumängel aufgetreten, die noch in die Gewährleistung fallen? Das bei dieser Begehung erstellte Protokoll kann dann an den Unternehmer weitergeleitet werden. So wird der Prozess der Mängelbeseitigung professionell und ganz in Ihrem Sinne durchgeführt.